A | ABSENZEN Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Falls Ihr Kind für einmal nicht in die Schule kommen kann, informieren Sie die Lehrpersonen, bei denen Ihr Kind Schule hat. (siehe auch "Dispensationen" und "Jokertage") |
B | BESUCHSMORGEN In der Regel finden in jedem Semester zwei Besuchmorgen nacheinander statt. Die Daten entnehmen Sie bitte dem Schuljahresplan. BIBLIOTHEK In der Bibliothek Töss können die Kinder gegen eine einmalige Gebühr bis zum 16. Lebensjahr Bücher und andere Medien ausleihen.
BLOCKZEITEN Seit dem Schuljahr 2007 / 2008 gelten in allen Stufen die vierstündigen Blockzeiten von 08.10 - 11.50 Uhr. Während dieser Zeit haben alle Kinder Unterricht. Fällt dieser aus, ist eine Betreuung gewährleistet. |
D | DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE (DAZ) Kinder fremdsprachiger Eltern, die noch nicht genügende Kenntnisse der deutschen Sprache aufweisen, erhalten maximal drei Jahre Deutschunterricht durch eine speziell ausgebildete Lehrkraft. Link DISPENSATIONEN Pro Schuljahr können pro Kind 2 Jokertage bezogen werden (vgl. Stichwort 'Jokertage'). Für längere geplante Absenzen muss frühzeitig ein schriftliches Gesuch an die Schulleitung gestellt werden. In der Regel wird pro Schulstufe eine längere Abwesenheit bewilligt. |
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F | FAHRRAD Ab welchem Alter dürfen Kinder mit dem Fahrrad zur Schule fahren? Grundsätzlich sind die Eltern für den Schulweg ihrer Kinder verantwortlich. Aus Sicht der Schule ist es sinnvoll, dass die Kinder zu Fuss zur Schule kommen. Möchten sie mit dem Velo fahren, empfehlen wir das frühestens ab der Mittelstufe. Die Eltern müssen einschätzen, ob ihr Kind den Weg sicher zurücklegen kann. In der 5. Klasse machen die Schülerinnen und Schüler die Velo-Schulung. Weitere Infos zur Verkehrssicherheit finden Sie hier. FUNDGEGENSTÄNDE Fundgegenstände werden in der Regel beim Haupteingang auf der linken Seite deponiert. Ansonsten wenden Sie sich bitte an den Hauswart. |
G | GESAMTBEURTEILUNG Die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler umfasst mehr als nur mathematische Durchschnittsberechnungen in kognitiven Fächern. Es wird vielmehr eine Gesamtbeurteilung angestrebt, die das Lernverhalten des Kindes, seinen Stand zu den Lernzielen, sein Arbeits- und Sozialverhalten wie auch eine eventuelle Fremdsprachigkeit berücksichtigt. Eine solche Beurteilung soll das Lernen unterstützen und das Selbstvertrauen der Lernenden stärken. GSUNDE ZNÜNI An jedem Freitag gibt es in der grossen 10-Uhr-Pause einen 'Gsunde Znüni'. Eltern rüsten für die Kinder frisches Obst und Gemüse und stellen dazu Brot und Nüsse bereit. Mmmh! Wenn Sie beim Rüsten an einem Freitagmorgen mithelfen wollen, können Sie sich gerne beim Elternforum melden. |
H | HAUSAUFGABEN Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Die Kinder sollen dabei Vertrauen in ihr Können gewinnen, sich daran gewöhnen, selbstständig zu arbeiten und ihre Zeit einzuteilen. Sind Aufgaben für Ihr Kind zu schwierig oder dauern sie zu lange, geben Sie der betreffenden Lehrperson eine Rückmeldung. Es besteht auch die Möglichkeit, ihr Kind für die Aufgabenstunde anzumelden. Der Besuch der Aufgabenstunde bedeutet nicht automatisch, dass alle Hausaufgaben vollständig und fehlerfrei erledigt sind. |
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J | JOKERTAGE Jeder Schülerin und jedem Schüler stehen pro Schuljahr zwei Jokertage zur Verfügung. Sie können für besondere Anlässe, welche einen Schulbesuch nicht zulassen, eingezogen werden. Auch Ferienverlängerungen fallen in diese beiden Tage. Für die Meldung eines Jokertags steht ein Formular zur Verfügung, welches mindestens drei Tage im Voraus bei der Klassenlehrperson eingereicht werden muss. |
K | KICKBOARDS Wenn die Kinder (ab der 1.Klasse) mit dem Kickboard zur Schule kommen, muss dieses vor dem Schulhaus in den entsprechenden Ständer abgestellt und mit einem Schloss gesichert werden. KINDER- UND JUGENDHILFEZENTREN (KJZ) Die Kinder- und Jugendhilfezentren (kjz) beraten Eltern bei Fragen zur Erzieung ihrer Kinder und zum Familienleben. In Notlagen und bei familiären Konflikten bieten die kjz persönliche Hilfe. KINDERGARTEN Im Kanton Zürich ist der Besuch des Kindergartens obligatorisch. Mit dem Eintritt in den Kindergarten kommt das Kind zum ersten Mal mit der Volksschule in Kontakt. Der Kindergarten dauert in der Regel zwei Jahre. Er hat den Auftrag, die Kinder in ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen und zu fördern. Auf spielerische Weise werden die Kinder an das Lernen herangeführt. KLASSENRAT Wir führen in allen Klassen einen Klassenrat, der normalerweise wöchentlich stattfindet. Anliegen der Kinder können dort besprochen werden. Ermuntern Sie Ihr Kind, bei Fragen oder Problemen frühzeitig das Gespräch mit der Lehrperson zu suchen. |
L | LÄUSE Es kommt immer mal wieder vor, dass bei Kindern Läuse auftreten. Kopfläuse kann man trotz guter Hygiene bekommen. Haben Sie keine Angst, denn es kann jeden treffen und es ist keine Schande. Wenn in der Schule ein Lausbefall erkannt wird, wird eine Fachperson hinzugezogen, die alle notwendigen Massnahmen in die Wege leitet. Nehmen Sie bei Auftreten von Kopfläusen bei Ihrem Kind umgehend mit ihrer Klassenlehrperson Kontakt auf. |
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R | RELIGIONEN, KULTUREN, ETHIK Wie das bisherige Fach "Religion und Kultur" soll "Religionen, Kulturen, Ethik" einen Beitrag zum verständnisvollen Zusammenleben mit Menschen verschiedener Religionen und Kulturen leisten. RELIGIÖSE FEIERTAGE Für bestimmte religiöse Feiertage können die Kinder vom Unterricht dispensiert werden. Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson und reichen Sie das entsprechende Formular drei Tage im Voraus ein. Dispensation Religiöse Feiertage
Hier finden Sie zusätzlich eine Auflistung der anerkannten religiösen Feiertage im Kanton Zürich. |
S | SCHULÄRZTLICHER DIENST Der Schulärztliche Dienst (SAD) der Stadt Winterthur führt in allen öffentlichen Schulen und Kindergärten die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen durch, um Krankheiten vorzubeugen und die Gesundheit der Kinder zu erhalten und zu fördern. Sie werden jeweils vorgängig darüber informiert. SCHULBESTÄTIGUNG Benötigen Sie für ihr Kind eine Schulbestätigung? Dann klicken Sie auf den Link und füllen Sie das Onlineformular aus.
SCHULPROGRAMM Im Schulprogramm Eichliacker beschreiben wir unsere aktuellen und mittelfristigen Ziele. SCHULWEG Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Wir finden es wichtig, dass die Kinder nicht mit dem Auto zur Schule gebracht werden. Wenn die Kinder mit dem Fahrrad, dem Kickboard oder einem anderen Fahrzeug unterwegs sind empfehlen wir, einen Helm zu tragen. SCHULWEGHILFE Schulweghilfe Auwiesenstrasse (Querung Höhe Rosenaustrasse): Grundsätzlich sind die Eltern für den Schulweg der Kinder verantwortlich. In der Stadt Winterthur gibt es bei gefährlichen Übergängen Schulweghilfen (früher «Lotsen»). Dieses Angebot richtet sich vor allem an die Kindergartenkinder. Die Einsatzzeiten bei der Auwiesenstrasse sind wie folgt: Morgen: 7.45 bis 8.20 Uhr Mittag: 11.45 bis 12.10 Uhr Nachmittag (Dienstag und Donnerstag): 13.15 bis 13.40 Uhr / 15.20 bis 15.45 Uhr Die Organisation der Schulweghilfen liegt in der Verantwortung des Departements Schule und Sport. |
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V | VERSICHERUNG Die Schülerinnen und Schüler sind bei Unfällen nicht durch die Schule, sondern bei der persönlichen obligatorischen Krankenversicherung versichert. Für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen (Kleider, Brille, Velo, Kickboard, usw.) der SchülerInnen haftet die Schule nicht. |
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